Bremen, 24. Februar 2025 – Ein historischer Sieg für den deutschen Billardsport: Die Billardfreunde
Bremen haben sich in einem verbandsgerichtlichen Eilverfahren erfolgreich gegen die von der World
Pool Association (WPA) und der European Pocket Billiard Federation (EPBF) verhängten Sperren ihrer
Spieler gewehrt. Das Verbandsgericht der Deutschen Billard-Union (DBU) unter dem Vorsitz von Dr.
Jan Zimmerling hat mit Beschluss vom 21.02.2025 festgestellt, dass die angeordneten Maßnahmen
der internationalen Verbände (Verlust der Spielberechtigung der beiden Spieler) keine Auswirkungen
auf den nationalen Spielbetrieb der DBU haben. Damit sind die Spieler Hai Long Le und Fitim
Haradinaj ab sofort für den nationalen Spielbetrieb der DBU wieder uneingeschränkt
spielberechtigt.
Die Entscheidung ist ein herber Rückschlag für die WPA und EPBF, die versucht hatten, Spielern, die an
nicht von der WPA sanktionierten Turnieren – darunter die Hanoi Open – teilgenommen haben, die
Spielberechtigung über den nationalen Verband entziehen zu lassen. Das DBU-Verbandsgericht sah
die Umsetzung dieser Maßnahmen durch die DBU als rechtswidrig an, da es an einer ausreichenden
rechtlichen Grundlage in der Satzung des nationalen Verbandes fehlt.
„Dies ist ein wegweisender Sieg für alle Billardspieler, die sich nicht von internationalen Funktionären
bevormunden lassen wollen,“ sagt Nils Johanning, 1. Vorsitzende der Billardfreunde Bremen. „Unser
Erfolg zeigt, dass sich Sportler und Vereine gegen willkürliche Entscheidungen zur Wehr setzen können
– und gewinnen!“
„Das DBU-Verbandsgericht ist der Argumentation der Billardfreunde Bremen und seiner beiden Spieler
gefolgt, wonach der hier zu bewertende Sachverhalt dieselbe rechtliche Problematik aufweist wie in
dem vom Bundesgerichtshof bereits in 2016 entschiedenen Fall „SV Wilhelmshaven“, so der
Verfahrensbevollmächtigte der Billardfreunde Bremen, Prof. Dr. Cherkeh, Fachanwalt für Sportrecht
aus Hannover. Das Verbandsgericht habe, so Cherkeh, in seinem Beschluss in klarer Deutlichkeit
herausgestellt: „Weder WPA, noch EPBF können ihre Mitgliedsverbände zu Verstößen gegen
nationales Recht verpflichten.“ Und ferner: „Ob die hier ausgesprochenen Maßnahme der WPA, die
die EPBF inhaltsgleich übernommen hatte, darüber hinaus u.a. EU-kartellrechtswidrig und daher
nichtig sind, bleibt einer Prüfung im jetzt noch anhängigen Hauptsacheverfahren vor dem
DBU-Verbandsgericht vorbehalten“, so Cherkeh.
Die Entscheidung des DBU-Verbandsgerichts ist nicht nur eine klare Niederlage für die WPA, sondern
auch ein bedeutender Präzedenzfall für die Autonomie nationaler Verbände. Die Billardfreunde
Bremen fordern nun die DBU auf, sich offensiver gegen die unverhältnismäßigen Maßnahmen der
internationalen Verbände zu stellen und die Interessen ihrer Spieler aktiv zu vertreten.
Mit diesem Beschluss ist es offiziell: Die DBU darf die von der WPA verhängten Sperren nicht
automatisch auf den nationalen Spielbetrieb übertragen. Die Spieler der Billardfreunde Bremen sind
wieder spielberechtigt – und bereit für die kommenden Herausforderungen in der Bundesliga.
Für Rückfragen:
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